Städtebau

Ortsteilsatzung Käferbach

Aufgabe

Das charakteristische Baugefüge von Käferbach ist zu erhalten, zu schützen und weiter zu entwickeln. Bei allen baulichen Maßnahmen sind historische Siedlungsstrukturen, Bauvolumen und Gestaltungs- merkmale grundsätzlich zu bewahren. Veränderungen müssen sich am Bestand orientieren und sich in das umgebende, bauliche Gefüge einordnen. Die Satzung verfolgt das Prinzip:

INNENENTWICKLUNG VOR AUSSENENTWICKLUNG

Beispielsweise sollen vorrangig bereits vorhandenen Baustrukturen wie Scheunen nachgenutzt wer- den, statt die Ortsteile durch Neubauten am Ortsrand weiter wachsen zu lassen. Vorhandene Gestal- tungsmängel sind im Zuge von baulichen Maßnahmen im Sinne dieser Satzung zu beseitigen.

SACHLICHER GELTUNGSBEREICH

Der sachliche Geltungsbereich umfasst die baurechtlich genehmigungs- und nicht genehmigungspflich- tigen Maßnahmen:

• Die Errichtung, Änderung, Instandsetzung sowie Beseitigung von baulichen Anlagen oder von Tei- len baulicher Anlagen
• Die Gestaltung der privaten Freiflächen sowie Einfriedungen
• Die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen nach Art. 63 BayBO

Grundsätzlich gilt bei allen baulichen Maßnahmen der § 34 BauGB, der die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt.

RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die gesamten Ortsteile von Käferbach. Die Grenzen des Gel- tungsbereiches sind in dem beiliegenden Abgrenzungsplan eingetragen; dieser ist Bestandteil der Satzung.

 

Zeit

2022

Bürgerinformationsabend 27.07.2022 in Ansbach

Standort

Ansbach

Status

Abgeschlossen

Auftraggeber

Stadt Ansbach
Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz
91522 Ansbach